Grunderwerbsteuer – Geplante Änderungen bei Share-Deals

Grunderwerbsteuer – Geplante Änderungen bei Share-Deals

Die Koalition hat die sog. "Share Deals" im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer ins Visier genommen. Bisher können statt unbebauten oder bebauten Grundstücken Anteile ("shares") an einer Gesellschaft, die über den Grundbesitzbesitz verfügt, unter bestimmten Bedingungen ohne Grunderwerbsteuer verkauft werden; dann nämlich, wenn die Käufer weniger als 95 Prozent der Anteile erwerben. Bei einem Verkauf müssten mithin mehr als fünf Prozent beim Verkäufer verbleiben oder bei Kapitalgesellschaften von Dritten erworben werden. Die Finanzminister der Länder hatten bereits Ende November 2018 beschlossen, sich für eine Gesetzesänderung einzusetzen. Danach soll die Schwelle künftig bei 90 Prozent liegen. Zudem soll der Rest der Anteile an Personengesellschaften frühestens nach zehn Jahren, bisher fünf Jahre, erworben werden können. Ebenso wollten CDU, CSU und SPD laut Koalitionsvertrag Regelungen finden, die eine Steuergestaltung mittels Shares Deals einschränkt.

Die Koalition stößt mit den von ihr angestrebten Änderungen bei der Grunderwerbsteuer auf Widerstand von Immobilienwirtschaft und börsennotierten Unternehmen. Der Eigentümerverband Haus & Grund signalisierte Zustimmung. Das hat am 13.2.2019 ein Fachgespräch mit Experten im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen ergeben.

Ob die angestrebte Gesetzesänderung folgt und ggf. wie bleibt demnach derzeit abzuwarten. Wir halten Sie auf dem laufenden.

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