Aufteilung des Kaufpreises bei Immobilien im Notarvertrag

Aufteilung des Kaufpreises bei Immobilien im Notarvertrag

Steuerlich ist die Aufteilung des Kaufpreises einer Immobilie in Grund und Boden (nicht abschreibungsfähig) und Gebäude (abschreibungsfähig) immer wieder umstritten. Der Bundesfinanzhof hat dazu im Urteil vom 16. September 2015, IX R 12/14, folgendes entschieden: "Eine vertragliche Kaufpreisaufteilung von Grundstück und Gebäude ist der Berechnung der AfA (Abschreibung) auf das Gebäude zu Grunde zu legen, sofern sie zum einen nicht nur zum Schein getroffen wurde sowie keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt und zum anderen das FG (Finanzgericht) auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung von den das Grundstück und das Gebäude betreffenden Einzelumständen nicht zu dem Ergebnis gelangt, dass die vertragliche Kaufpreisaufteilung die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint." Käufer sollten deshalb im Notarvertrag auf diese Aufteilung hinwirken, sofern sie mit der Immobilie Einkünfte aus Vermietungen erzielen.

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