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Bundesrat stimmt Maßnahmen gegen sog. Share Deals zu (Einschränkung von sog. RETT-Blockern)

Der Bundesrat hat am 07.05.2021 das "Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes" verabschiedet. Damit werden Share Deals, mit denen Immobilieninvestoren bislang die Grunderwerbsteuer umgehen konnten, erschwert. Das Gesetz bedarf noch der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündigung im Bundesgesetzblatt, bevor es am 01.07.2021 in Kraft treten soll. Hintergrund: mehr

Bundestag beschließt verschärfte Maßnahmen gegen sog. Share Deals bei der Grunderwerbsteuer (Einschränkung von sog. RETT-Blockern)

Nachdem das Vorhaben längere Zeit auf Eis gelegen hat, hat der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung am 22.04.2021 beschlossen. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren; es soll am 01.07.2021 in Kraft treten.

Wesentliche Änderungen:

Um künftig missbräuchliche Steuergestaltungen in der Grunderwerbsteuer einzudämmen, soll die 95-Prozent-Grenze in den Ergänzungstatbeständen auf 90 Prozent abgesenkt werden. Ferner soll ein Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln in Höhe von mindestens 90 Prozent bei Kapitalgesellschaften eingeführt werden. Die relevanten Fristen für die Ergänzungstatbestände sollen von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. mehr

Mandanteninformationen für Bauträger

Das Bundesfinanzministerium hat heute seine Auffassung zur Geschäftsveräußerung im Ganzen beim klassischen Bauträgerbestandsgeschäft aktualisiert. Demnach gilt: mehr

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